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Tätigkeitsschwerpunkte

Die folgenden Tätigkeitsschwerpunkte bilden einen kleinen Überblick über Problemfelder, die sich für Mandanten auftun können und von der Kanzlei Walther gerne übernommen werden. Es sind nicht alle Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei aufgezählt. Sie können jederzeit sich in der Kanzlei Walther informieren.
Arbeitsrecht

 

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechts-beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeit-gebern und zwichen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).

 

Das Arbeitsrecht wird mittlerweile einem stetigen Wandel durch die Rechtsprechung des EugH unterzogen.

 

Familienrecht

 

Das Familienrecht umfasst sämtliche rechtl. Vorschriften, die familiäre Beziehungen und verwandschafliche Verhältnisse regeln. Insb. die Ehe, Lebenspartnerschaften sowie Scheidungen und die daraus enstehenden rechtlichen Folgen, Themen wie Kindesunterhalt und Fragen zur Vaterschaft werden behandelt. Zudem sind Kinder- und Enlterngeldregelungen hier zu erwähnen.

Konflikte treten besonders bei Familen-unternehmen auf, da hier diverse wechselsitige finanzielle  Ansprüche entsthen, die in die unternehmerische Handlungsfreiheit eingreifen können.

Strafrecht

 

Das Strafrecht bezeichnet den Teil der Rechtsordnung, der die Voraussetzung der Strafbarkeit sowie der einzelnen Merkmale des strafwürdigen Verhaltens festlegt und bestimmte Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung vorsieht.


Daneben wird das formelle Strafrecht, das Strafverfahrensrecht, in der Strafprozessordnung geregelt.

 

Für Jugendliche gilt das Jugendstrafrecht.

 

 

Wirtschaftsrecht

 

Das Wirtschaftsrecht ist kein streng geregeltes Rechtsgebiet. Es ist ständigen Veränderungen unterworfen.

 

Zu Beachten sind insbesondere die Normen, die die selbstständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Verkehr, Handwerk, Landwirtschaft und in den freien Berufen bestimmen.

 

Die Normen dienen der Durchführung von Beruf und Gewerbe sowie der Wirtschaftlenkung und der  Wirtschaftsförderung.

 

Steuerrecht

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern und Abgaben. Steurn dienen als Einnahmequelle für den Staat, auch wenn es nur als Nebenzweck angegeben wird. Das Steuerverfahrensrecht ist in der Abgaben-ordnung (AO) geregelt. Das materielle Steuer-recht, in dem die konkreten Bestimmungen hinsichtlich einzelner Steuerarten und der Höhe der zu entrichtenden Steuern stehen, ist in zahlreichen Einzelgesetzen geregelt.


Die Verwaltung der Abgaben wird in den Finanzverwaltungsgesetzen den genannten Behörden übertragen.

 Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht ist privatrechtliches Kooperationsrecht für Zweckverbände und Organisationen, die nicht dem öffentlichen Recht zugehörig sind. Es umfaßt Personenrecht, Organistionsrecht und Schuldrecht.

Das Gesellschaftvermögen kann das Gesellschaftsrecht mit dem Kapitalmarktrecht verschmelzen lassen und wirft Fragen mit den Regulativen des Marktes auf.

Das Gesellschaftsrecht ist nicht abgrenzbar und unterliegt den Regelungen des Kapitalmarktrechts mit Einflüssen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Börsengesetzes.

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